Ein integriertes Risikomanagementsystem entsteht
Am 27. April 1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Dieses Gesetz kodifizierte zum ersten Mal in Deutschland die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, „... ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ (Vgl. KonTraG, Art. 1, Nr. 9 c). Damit war die ureigenste Unternehmeraufgabe, den Fortbestand des Unternehmens...