Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 3)
Betriebliche Unregelmäßigkeit „Offene Türen“. Die zu dieser betrieblichen Unregelmäßigkeit maßgebenden und neu formulierten Regeln sind im Modul 408.0552 enthalten und unterscheiden zwischen - Reisezügen mit nach außen aufschlagenden Türen, - Reisezügen mit offenen Außentüren bei Personenwagen und - Güterzügen mit nach außen aufschlagenden Türen. In Güterzügen eingestellte Güterwagen mit...