Maklervertrag, Verwahrung und Gastwirtshaftung
Auf den ersten Blick erscheinen diese drei Vertragsarten nebensächlich. Und dennoch kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung zu. Makler können in vielfältiger Form handeln, sei es als Immobilien-, Wohnungs-, Kreditvermittler oder als Versicherungsmakler, Darlehensvermittler, aber auch als Ehe- oder neuerdings die Partnerschaftsvermittler. Noch bedeutsamer sind die handelsrechtlichen Bestimmungen über den Maklervertrag (§§ 93 ff HGB), weil sie die im BGB...