Grenzüberschreitender Einsatz von Triebfahrzeugführern
Für den Einsatz auf Bahninfrastrukturen verschiedener Länder müssen betriebliche Personale bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen.
Für den Einsatz auf Bahninfrastrukturen verschiedener Länder müssen betriebliche Personale bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen.