Individualarbeitsrecht
Nachdem wir uns im ersten Teil mit den allgemeinen Grundlagen des Arbeitsrechtes befasst haben, wollen wir uns nun dem Individualarbeitsrecht – und hier den Beendigungsgründen eines Arbeitsverhältnisses zuwenden. Beendigungsgründe sind: > Aufhebungsvertrag §§ 241, 305 BGB, > Anfechtung, > Einseitige Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis, > Tod des Arbeitsnehmers, > Außerordentliche und ordentliche Kündigung, > Auflösung durch Gerichtsurteil, > Befristungsablauf...