Das erste Jahr als Regelverfahren
Seit dem 1. Januar 2005 wurde das Fahrsimulatortraining (Übungsfahrt und Überwachungsfahrt) in Verbindung mit dem Computer basierten Training (CBT) als Regelverfahren für die Eisenbahnfahrzeugführer (Ef) der DB Netz AG und ihrer Tochtergesellschaften eingeführt und muss von diesen seit 2005 einmal pro Kalenderjahr absolviert werden. Nach gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen der KoRil 408.1111 sind die Unternehmen der DB AG verpflichtet,...