Der Kaufvertrag – Teil 2
In § 433 BGB hat das BGB die grundlegenden Pflichten des Verkäufers und des Käufers festgelegt. Nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Zur Leistungspflicht des Verkäufers gehört demnach nicht nur die Pflicht, dem Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und das Eigentum an...