Alle Beiträge von Evert Everts

Schuldrecht – Besonderer Teil

Das Mietrecht – Teil 3

Die beiden bisherigen Artikel zum Mietrecht beschäftigten sich mit den Pflichten des Vermieters und des Mieters. Ein besonderes Augenmerk galt den vertraglich dem Mieter auferlegten Pflichten, so unter anderem den Schönheitsreparaturen. Dieser Artikel geht auf das Vermieterpfandrecht, auf sonstige Mietsicherheiten, die Stellung des besitzenden Mieters gegenüber dem Vermieter und abschließend auf die Beendigung des Mietverhältnisses ein. Dieser – wie auch...

Schuldrecht – Besonderer Teil

Das Mietrecht – Teil 2

Die Pflichten des Mieters Pflicht zur Zahlung der Miete Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.

Schuldrecht – Besonderer Teil

Das Mietrecht – Teil 1

Das Mietrecht spielt im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle. Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung wohnt zur Miete. Auch ein großer Teil der Gewerbewirtschaft ist auf gemietete Räume angewiesen. Eine entsprechend bedeutsame Rolle kommt dem Mietrecht auch im BGB zu. Kaum ein anderer Titel des BGB wurde so oft geändert wie das Mietrecht. Die vergangenen Weltkriege und die damit einhergehende Wohnungsnot...

Schuldrecht - Besonderer Teil

Schenkung

Schenkungen (§§ 516 – 534 BGB) sind nichts Ungewöhnliches. Sie begleiten uns Tag für Tag während unseres ganzen Lebens. Zu Geburtstagen bringt man Geschenke mit. Bei einem Besuch gehört es zum guten Ton, dem Gastgeber ein Geschenk zu übergeben. Es gibt aber auch Schenkungen in großem Umfang, so Grundstücke, wertvolle Kunstobjekte. Was aber ist eine Schenkung rechtlich gesehen?

Schuldrecht - Besonderer Teil

Der Kaufvertrag – Teil 6

Besondere Vertriebsformen beim Verkauf: Kaufverträge werden indessen nicht nur in, sondern häufig auch außerhalb der üblichen Ladengeschäfte abgeschlossen. Dies betrifft vornehmlich Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Derartige Verträge sind ab dem 01.01.2002 als „Besondere Vertriebsformen“ im „Allgemeinen Schuldrecht“ in den §§ 312 bis 312 ff BGB geregelt. Sie erfassen Verträge, bei denen der Kunde ein Verbraucher ist,...

Schuldrecht - Besonderer Teil

Der Kaufvertrag – Teil 5

Während sich die bisherigen vier Kapitel des Kaufrechts mit dem Begriff und dem Abschluss eines Kaufvertrages, den dadurch entstandenen Pflichten der Vertragsparteien untereinander, den möglichen Verletzungen der Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag und den daraus resultierenden Rechtsfolgen beschäftigte, soll nun auf die besonderen Arten des Kaufs eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere der Verbrauchsgüterkauf und der Kauf unter Eigentumsvorbehalt.

Denglisch – oder: „Wie man eine wunderschöne Sprache beschädigt“

Das Bemühen, fremde Namen in ihrer Originallautung aussprechen zu wollen, mag ja noch verständlich sein, doch bei der Kultivierung alles Englischen auf Kosten des Deutschen machen die Medien auch nicht vor Kindern halt. Sie, die ihre Muttersprache noch lernen, deren Kenntnisse noch vertieft und gesichert werden müssen, werden in den Kindersendungen mit englischen Liedern berieselt oder müssen sich anhören,...

Denglisch – oder: „Wie man eine wunderschöne Sprache beschädigt“

Englisch ist eine wunderschöne Sprache, vor allen Dingen Oxfordenglisch. In nicht minderem Maße gilt das auch für Deutsch, eine sehr klangreiche und vor allen Dingen äußerst klare Sprache, die im Konzert der großen Sprachen eine bedeutsame Rolle spielt. Dies wird nachdrücklich durch den Umstand belegt, dass nach Rudolf Eucken, Theodor Mommsen, Thomas Mann, Hermann Hesse, Nelly Sachs, Heinrich...

Schuldrecht – Besonderer Teil

Der Kaufvertrag – Teil 4

Teil 3 zum Kaufvertragsrecht schilderte, wann der Käufer Nacherfüllung verlangen, vom Kaufvertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern kann. Das Gesetz eröffnet dem Käufer aber noch weitere Alternativen, den Schadensersatz.

Schuldrecht – Besonderer Teil

Der Kaufvertrag – Teil 3

Die beiden vorangegangenen Artikel zum Kaufrecht befassten sich mit dem Begriff des Kaufvertrages, seinem Inhalt, den jeweiligen Pflichten der Vertragsparteien, dem Mangelbegriff und wann Mängelrechte ausgeschlossen oder eingeschränkt sind. In den nachfolgenden Ausführungen wird erläutert, wann und wie der Käufer vorzugehen hat, wenn ein Mangel im Sinne der §§ 434, 435 BGB vorliegt, ob er Nacherfüllung verlangen, vom...

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