Neues Messverfahren zur Erfassung der Gleisgeometrie
Gemäß § 2 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind Anlagen und Einrichtungen so zu bauen, zu ändern, Instand zu halten und zu nutzen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen...