Nachweis des betriebssicheren Zustandes für Eisenbahnbrücken
Die sichere Abwicklung des öffentlichen Verkehrs hat oberste Priorität. Das gilt für alle Verkehrsträger und damit auch für die DB AG. Im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4 heißt es: „Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Artikel Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Knaack | Deine Bahn 03/2008