Finanzierung der Infrastruktur durch den Bund
Auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG) – und bis 2002 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes (DBGrG) – stellt der Bund seit 1994 nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsansätze Haushaltsmittel für Investitionen in die Schienenwege des Bundes – inzwischen ausschließlich als nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse – zur Verfügung (rd. 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2005). Die gesetzlichen Grundlagen wurden im 1. Teil des Artikels...