Die Wirkung von Schienenstegabschirmungen wird im Vergleich zu Schienenstegdämpfern wesentlich geringer von der im Gleis angetroffenen Gleisabklingrate (TDR) beeinflusst. Als
Grenzwert der TDR von Schienenstegdämpfern hat die DB AG im Jahre 2011 aufgrund praktischer Erfahrungen den Wert von 2 Dezibel pro Meter (dB/m) für eine zu erwartende Lärmreduktion größer/gleich 2 dB definiert. Im Alltag liegen die Gleisabklingraten auf den starkbefahrenen Strecken der DB AG in der Regel jedoch über diesem Wert. In einem Feldversuch konnte ein Schienenstegabschirmungssystem nachweisen, dass dieses System auch noch bei Gleisabklingraten von mehr als 2dB/m sehr gute Reduktionen des Gesamtgeräuschpegels der Schieneninfrastruktur gewährt.