Beschränkungen der Gesamtgewichte und Gesamtabmessungen von Eisenbahnfahrzeugen ergeben sich aus der Beschaffenheit des Schienennetzes und der Kunstbauten, zum Beispiel Brücken und Tunnel, auf denen sie verkehren. Die Begrenzungen hinsichtlich des Fahrzeuggewichts sind durch die sogenannten Radsatzlasten und das höchstzulässige Fahrzeuggewicht je Längeneinheit (Meterlast) beschrieben.