Am 15. Juni 2016 ist die technische Säule des Vierten Eisenbahnpaketes (4. EP) in Kraft getreten. Der erste Teil des Beitrags gab einen Überblick über zwei Kerninhalte des Paketes: Die Genehmigung für das Inverkehrbringen von Schienenfahrzeugen und Schienenfahrzeugtypen und die einheitliche Sicherheitsbescheinigung. Der Folgebeitrag beschreibt die Genehmigung der ERA von streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung, das neue IT-gestützte Antragsverfahren und die Vorbereitungen des Eisenbahn-Bundesamtes auf die Neuerungen des 4. EP.