Merkliste aktualisiert
Home > Archiv > Deine Bahn 11/2011 > Der Eisenbahnbetriebsleiter und seine Verantwortung

Betriebssicherheit

Der Eisenbahnbetriebsleiter und seine Verantwortung

In der Organisation der Eisenbahnunternehmen laufen die Fäden zur Gewährleistung des sicheren Eisenbahnbetriebs traditionell beim Betriebsleiter zusammen. Bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen war das Institut des Betriebsleiters seit jeher in den einschlägigen Landesgesetzen verankert. Für die – bis 1994 als Behörde geführten – Eisenbahnen des Bundes wurde die Pflicht zur Ernennung eines Betriebsleiters im Jahre 2000 mit Erlass der für alle öffentlichen Eisenbahnen geltenden „Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung – EBV)“ normiert.

Abo abschließen

Wählen Sie aus einem unserer Abo-Modelle.

Deine-Bahn-Abonnenten

Sie erhalten Zugriff ohne Zusatzkosten

Registrierte Abonnenten

Loggen Sie sich mit ihren Anmeldedaten ein.