Die DB Netz AG hat auf einem Großteil der Strecken den analogen Zugfunk durch den digitalen Zugfunk GSM-R ersetzt. Um beim Ausfall der digitalen Kommunikationstechnik weiterhin einen sicheren und zuverlässigen Betrieb gewährleisten zu können, sind klare Regelungen notwendig. Vor diesem Hintergrund hat die DB Netz AG Anfang Juni mit den Regeln des Zusatzes 481.0205Z03 ein Rückfallkonzept für Ausfälle des GSM-RZugfunks eingeführt.
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