Den größten Teil ihrer Einnahmen erzielt die DB Netz AG aus der Vermarktung von Trassen, also aus dem Verkauf von Nutzungsrechten für Zugfahrten auf ihrem Streckennetz an die Kunden. Zugangsberechtigt sind im Wesentlichen zugelassene Eisenbahnverkehrsunternehmen, Zweckverbände des Schienenpersonennahverkehrs sowie bestimmte Behörden. Die DB Netz AG nimmt die Trassenanmeldungen der Zugangsberechtigten entgegen, konstruiert den Fahrplan und gibt diesen mit dem zugehörigem Trassenpreis als „Trassenangebot“ zurück. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, ist der Vertrag geschlossen und für beide Seiten gelten die in der Eisenbahninfrastrukturnutzungsverordnung und den Schienennetznutzungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten – der Zug kann fahren.
Trassenanmeldungen
TPN – Trassenportal Netz
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.