Eisenbahninfrastruktur- (EIU) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind verpflichtet, eine sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebes auf der Basis gesetzlicher Grundlagen zu gewährleisten, die sie jeweils durch eigene Regeln präzisieren. So sind die Grundlagen zur Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik bei der DB AG in der Richtlinie 819 (LST-Anlagen planen) zusammengefasst. Die in diesem Artikel zusammengestellten Hinweise beziehen sich vorrangig auf die Anwendung dieser Richtlinie.
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