Ein europaweit liberalisierter Markt für Eisenbahnverkehrsleistungen wird zu einer Stärkung des Verkehrsträgers Schiene führen. Auf Grundunterschiedlicher Entwicklungen der nationalen Eisenbahnsysteme steckt diese Liberalisierung jedoch noch in den Kinderschuhen. So haben die verschiedenen europäischen Bahnen jeweils eigene technische und in der Folge auch betriebliche Konzepte verfolgt, die zu unterschiedlichen Philosophien geführt haben und heute den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr nachhaltig hemmen.
Die Europäische Union arbeitet daher seit Jahren an Regelungen, die diese heterogenen Systeme Stück für Stück harmonisieren. Neben der technischen und betrieblichen Dimension (etwa durch Definition verbindlicher technischer Spezifikationen für die Interoperabilität, TSI) ist auch ein gemeinsamer Sicherheitsstandard für das Gelingen der Harmonisierung unverzichtbar.
Aus diesem Grund haben das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahr 2004 die EG-Richtlinie 2004/49/EG („Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“) in Kraft gesetzt. Der vorliegende Artikel stellt diese Richtlinie sowie deren nationale Umsetzung vor – exemplarisch für Deutschland und Österreich – und erläutert die Grundlagen der zu beantragenden Sicherheitsbescheinigung mit den Teilen A und B als wichtige Auswirkung für die europäischen Eisenbahnverkehrsunternehmen.