Eine Zugfahrt von Frankfurt nach Paris, ohne an der deutsch-französischen Grenze umzusteigen, ist grundsätzlich keine Erfindung des 21. Jahrhunderts. Bereits seit 1922 stellt ein durch den internationalen Eisenbahnverband (UIC) geschlossenes „Übereinkommen über die gegenseitige Benutzung der Personen- und Gepäckwagen im internationalen Verkehr (RIC Regola-mento Internazionale delle Carrozze, ein Abkommen zwischen europäischen Eisenbahnen)“ sicher, dass Reisezugwagen einer Eisenbahngesellschaft bei Einhaltung bestimmter technischer Merkmale und betrieblicher Verfah-ren grenzüberschreitend auch auf dem Netz anderer Bahnverwaltungen verkehren können.
Eine technische Herausforderung: Mit 320 km/h von Frankfurt nach Paris
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