Der erste Teil dieses Artikels beschäftigte sich mit den Grundlagen des Werkvertrages, was also unter einem Werk zu verstehen ist, worin sich ein Werkvertrag von ähnlichen Vertragstypen unterscheidet, welche Pflichten Unternehmer und Besteller haben und welche Rechte dem Besteller zustehen, wenn der Unternehmer ein mangelhaftes Werk abliefert.
Diese Fortsetzung beschäftigt sich mit Schadensersatzansprüchen des Bestellers, mit einem eventuellen Ersatz der Aufwendungen und der Verjährung.
Die Erfüllung von Vertragsinhalten ist für die Vertragsparteien im Regelfall selbstverständlich. Dennoch kann es bei der Vertragserfüllung zu Unstimmigkeiten verschiedenster Art kommen. Hierfür hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen. Den Vertragsparteien stehen im Streitfall geregelte Wege offen, ihre Forderungen durchzusetzen.