Liebe Leserinnen, liebe Leser,
am 21. September, hat sich der Deutschen Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetz zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG befasst. „Das zeigt, dass die Politik das Gesetzgebungsverfahren zu einem erfolgreichen Abschluss bringen will“, kommentierte der DB-Vorstand für Wirtschaft und Politik, Dr. Otto Wiesheu. Er sei zuversichtlich, dass die Teilprivatisierung des Unternehmens im vorgesehenen Zeitrahmen erfolgen könne. Die Planung der Bundesregierung und die unternehmerische Entwicklung der DB ermöglichen eine Teilprivatisierung des Unternehmens bis Mitte kommenden Jahres.
Im November vergangenen Jahres hatte der Deutsche Bundestag Eckpunkte zur Teilprivatisierung der DB AG verabschiedet. Die seit 2004 auf Initiative des Bundestages erfolgte Prüfung alternativer Privatisierungsvarianten für die DB AG ist damit abgeschlossen.
Auf dieser Grundlage wurde seit November ein Gesetz zur Teilprivatisierung der DB unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet. Nach der 1. Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Behandlung an den federführenden Verkehrsausschuss verwiesen. Dort wird nun über die bereits vorhandenen Änderungswünsche der Regierungsfraktionen am Gesetzentwurf beraten. Auch fällt hier die Entscheidung über mögliche weitere Sachverständigen-Anhörungen. Parallel dazu befassen sich die Bundesländer über den Bundesrat mit dem Gesetzesvorhaben. Nach Abschluss der Beratungen im Bundestag wird der Gesetzentwurf dann in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Im Anschluss daran, muss auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Um Regelungen ganz anderer Art geht es in unserem Leitartikel. Unter der Überschrift „Regelwerke, antiquiertes Instrument oder Notwendigkeit zur unternehmerischen Steuerung?“ setzt sich Jens Hartmann, Leiter Fahrwegtechnik, mit dem grundsätzlichen Spannungsfeld zwischen unternehmerischer Sicherheitsverantwortung, möglichst einheitlicher Ausrichtung im gesamten Unternehmen und ausreichendem Gestaltungsspielraum des Einzelnen auseinander. Im nachfolgenden Fachartikel wird am Beispiel des Fahrwegs die spannende Vielfalt unterschiedlicher Regelwerke aufgezeigt. An konkreten Beispielen wird deutlich, dass die verschiedentlich diskutierte These, ein Regelwerk sei ein Hemmnis für wirtschaftlichere am Einzelfall orientierte Lösungsansätze, eher falsch ist. Der Beitrag macht deutlich, wie gerade durch zentral erstellte Vorgaben wirtschaftliche Vorteile generiert werden. Andererseits hemmt das Regelwerk keineswegs wirtschaftliche Varianten; allerdings müssen dabei bestimmte Formalien eingehalten werden.
In unserem Beitrag „Hidden Champions – Tätigkeiten hinter den Kulissen der Bahn“ setzen wir unsere Berichterstattung über Berufsbilder bei der Bahn fort. Diesmal geht es um Tätigkeiten, die von den Kunden kaum wahrgenommen werden, ohne die aber die hervorragende Leistung gar nicht möglich wäre. Eben Hidden Champions (übersetzt etwa „verborgene Meister“).
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen unserer neuesten Ausgabe.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam Deine Bahn