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Reisendensicherung auf Bahnsteigen

Eisenbahnen müssen ihren Betrieb sicher führen, die Infrastruktur sicher bauen und in einem betriebssicheren Zustand halten. Die Beschaffenheit der Infrastruktur muss den Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung genügen.

Es ist unbestritten, dass der Betrieb einer Eisenbahn Gefahrenpotenzial birgt. Der Betreiber einer Eisenbahn muss im Rahmen seiner Möglichkeiten Vorkehrungen treffen, dass durch die typischen Gefahren keine Rechtsgüter anderer verletzt werden. Eine typische Gefahr ist z.B. der Sog eines fahrenden Zuges, der auf Personen und Gegenstände in der Nähe des Gleises wirkt.

Nun stellt sich die Frage – WER schafft diese Gefahr? Ist es die Eisenbahn, welche die Zugfahrt zulässt? Oder die Eisenbahn, welche den Zug fährt? Oder ist es die Eisenbahn, welche Personen den Aufenthalt in der Nähe eines Gleises ermöglicht?

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