Die Eisenbahnen und ihre Infrastruktur wurden ursprünglich mit privatem Kapital aufgebaut und ohne staatliche Eingriffe unternehmerisch geführt. Schon bald wurde diese privatwirtschaftliche Marktorganisation aber durch eine intensive staatliche Regulierung erweitert. Am Beispiel der Eisenbahnen wurden dann wichtige Konzepte der Wettbewerbs- und Regulierungstheorie, wie das der „wesentlichen Einrichtung“ entwickelt. In Deutschland – wie in anderen Ländern auch – diente der Eisenbahnbeamte als Musterbeispiel und Klischee eines pflichtbewussten, peniblen Staatsdieners, der sich primär dem Staat und weniger dem Kunden verpflichtet fühlte.
Die Ziele und die Grenzen einer angemessenen Eisenbahnregulierung
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