Im Zuge der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben bedürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb erstmals einer Sicherheitsbescheinigung. Die Sicherheitsbescheinigung stellt das Eisenbahn-Bundesamt aus. Der Beitrag widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.
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