Merkliste aktualisiert
Home > Archiv > Deine Bahn 03/2006 > Regulierungsbehörde im deregulierten Schienenverkehrsmarkt

Die Bundesnetzagentur

Regulierungsbehörde im deregulierten Schienenverkehrsmarkt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 18. März 2005 einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Darin ist vorgesehen, dass die gesamte Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur aller Eisenbahnen in der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gebündelt wird. Aus der RegTP wurde im Juli 2005 per Gesetz die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, kurz „Bundesnetzagentur“. Die Regulierungsaufgaben des bisherigen Referats 15 (Netzzugang) beim Eisenbahnbundesamt (EBA) gingen damit inklusive ihrer rund 20 Mitarbeiter zum 1. Januar 2006 auf die Bundesnetzagentur über.

Abo abschließen

Wählen Sie aus einem unserer Abo-Modelle.

Deine-Bahn-Abonnenten

Sie erhalten Zugriff ohne Zusatzkosten

Registrierte Abonnenten

Loggen Sie sich mit ihren Anmeldedaten ein.