Kleinwagen im Bahnbetrieb waren immer schon etwas Besonderes. Bevor die Bekanntgabe 19 zur DS 408 bzw. die Berichtigung 14 zur DV 408 in Kraft trat, führten die Kleinwagen im betrieblichen Regelwerk ein Eigenleben. Manchen Anwendern der Konzernrichtlinie 408 ist sicher noch der Abschnitt VII (DS 408) bzw. der Abschnitt 6 (DV 408) „Fahrten mit Nebenfahrzeugen“ in Erinnerung. Diese beiden Abschnitte wurden in der Konzernrichtlinie 408 aufgelöst, so dass es jetzt kein eigenständiges Betriebsverfahren für die Durchführung von Kleinwagenfahrten mehr gibt.
Im Bahnbetrieb keine Seltenheit
Kleinwagenfahrten
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