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Home > Archiv > Deine Bahn 12/2006 > Was ändert sich im Gefahrgutrecht?

Neuerungen ADR/RID 2007:

Was ändert sich im Gefahrgutrecht?

Alle zwei Jahre ändern sich eine ganze Reihe von Vorschriften im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Schiene (ADR/RID), so auch zum 1. Januar 2007.

Die neuen Regeln basieren auf der Weiterentwicklung der UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, des UN-Handbuches „Tests und Kriterien“ für die Klassifizierung, dem global harmonisierten System der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) sowie auf Änderungen und Korrekturen der für das ADR zuständigen UN-Gremien.

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