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Editorial 02/2005

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Beginn der Bahnreform liegt nunmehr bereits über elf Jahre zurück. Für viele Mitarbeiter länger, als sie im Konzern Deutsche Bahn AG beschäftigt sind. Ein Stück Geschichte halt, wie so vieles. Ein wichtiger Moment sicherlich; ein erster notwendiger Schritt zu einem „richtigen“ Unternehmen; eine Befreiung von den „Fesseln des öffentlichen Dienstrechts“. Diese und ähnliche Argumente hört man immer wieder und für den Konzern Deutsche Bahn AG stimmen sie wohl auch. Aber: Dies beschreibt ja nur einen Teil der Bahnreform, nämlich den unternehmerischen.

Zur Erinnerung: Am 31.12.1993 wurden die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn für eine so genannte „juristische Sekunde“ zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes zusammengeführt und vom Bund unter dem Namen »Bundeseisenbahnvermögen « verwaltet (§ 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27.12.1993, BGBl I S. 2378).

Aus dem Bundeseisenbahnvermögen wurde dann zum 1.1.1994 der unternehmerische Teil, der zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und zum Betreiben der Eisenbahninfrastruktur notwendig war, auf die dadurch gegründete Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ausgegliedert (§ 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetz – DBGrG – vom 27.12.1993, BGBl I S. 2386). Ebenfalls ausgegliedert wurden die hoheitlichen Aufgaben. Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes wurde das Eisenbahn-Bundesamt gegründet.

Daraus stellen sich unter anderem die Fragen: Was verbleibt eigentlich als Aufgabe beim Bundeseisenbahnvermögen? Muss ein Mitarbeiter des Konzerns Deutsche Bahn AG diese noch kennen?

Der Sachbereichsleiter Personal/Organisation beim Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Frankfurt am Main, Wolfgang Kunz, beschreibt in unserem Leitartikel die Aufgaben und die Organisation des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und erläutert dessen Rechtsstellung. So können Sie sich über die vorstehenden und andere Fragen am Besten selbst ein Urteil bilden.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen unserer neuesten Ausgabe.

Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam Deine Bahn

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