Haben Sie ihn nicht auch schon einmal verwendet, den Begriff der so genannten „einfachen betrieblichen Verhältnisse“? Nach einer griffigen Definition sucht man sowohl in der EBO als auch in anderen untergesetzlichen Regelwerken vergeblich. Und doch wird die Anwendung einer bestimmten Leit- und Sicherungstechnik oder aber die Zugrundelegung eines bestimmten Betriebsverfahrens für Bahnstrecken oftmals mit dem Hinweis auf die vorherrschenden „einfachen betrieblichen Verhältnisse“ begründet. Grund genug, die sog. „Empfehlungen zur Auswahl geeigneter Betriebsverfahren für eingleisige Eisenbahnstrecken“ (VDVSchrift 752) vorzustellen.
VDV-Schrift 752
Betriebsverfahren für eingleisige Eisenbahnstrecken
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