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Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER-CIM)

Neues internationales Eisenbahnbeförderungsrecht Güterverkehr

Schon einige Zeit warten die Eisenbahnen in Europa, in Teilen von Vorderasien, und Nordafrika auf die Einführung des neuen „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF 1999, in der Fassung des Protokolls von Vilnius). Nach einer endlos scheinenden Ratifizierungsphase durch die nationalen Parlamente wird vsl. Ende 2005 das neue internationale Beförderungsrecht für den Schienenverkehr in Kraft treten. Für den Güterverkehr haben diese neuen Bestimmungen weitreichende Auswirkungen. Alle bisherigen Rechtsbeziehungen zwischen den Eisenbahnen einerseits und den Kunden andererseits, aber auch zwischen den Eisenbahnen untereinander werden neu betrachtet und geregelt.

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