Auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG) – und bis 2002 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes (DBGrG) – stellt der Bund seit 1994 nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsansätze Haushaltsmittel für Investitionen in die Schienenwege des Bundes – inzwischen ausschließlich als nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse – zur Verfügung (rd. 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2005). Die gesetzlichen Grundlagen wurden im 1. Teil des Artikels in „Deine Bahn“ 7/2005 vorgestellt. Nun geht es um die vertraglichen Grundlagen und die vielfältigen Voraussetzungen, die die Infrastrukturgesellschaften der Bahn erfüllen müssen, um die Zuschüsse auch zu erhalten.
Vertragsgrundlagen – Voraussetzungen für Zuwendungen – Finanzierungsprozess
Finanzierung der Infrastruktur durch den Bund
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