Die internationalen gefahrgutrechtlichen Vorschriften werden am 1. Januar 2005 in geänderter Fassung wirksam. Ab diesem Datum wird erstmals auch die Sicherung von Gefahrguttransporten in den Rechtsvorschriften geregelt. Das Ziel der neuen Bestimmungen ist, den Missbrauch von gefährlichen Gütern zu terroristischen Zwecken zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Im folgenden Beitrag werden die Regelungen näher beschrieben und Ansätze für die praktische Umsetzung aufgezeigt.
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.