Mit der Neustrukturierung der Fahrdienstvorschrift der DB Netz AG zum Fahrplanwechsel im Dezember wird es für die DB Fernverkehr AG erforderlich, ein Zugbegleiterheft herauszugeben. Dies ist notwendig, weil die DB Netz AG die Fahrdienstvorschrift nur noch für bestimmte Mitarbeitergruppen der Eisenbahnverkehrsunternehmen herausgibt und weiterentwickelt, etwa für Triebfahrzeugführer und Rangierer. Die bislang enthaltenen Regeln für Zugbegleiter werden nur noch archiviert und somit nicht mehr weiterentwickelt.
Die betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen daher entscheiden, ob sie die archivierten Regeln weiter anwenden bzw. eigene Regeln herausgeben. In jedem Fall müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Regelbuch zusammenstellen und zum Fahrplanwechsel in Kraft setzen, das diese Regeln enthält. Bei der Zusammenstellung dieser Regelbücher sind europäische Vorgaben zu berücksichtigen.