In den beiden ersten Teilen dieser Beitragsreihe (Deine Bahn 12/2013, S. 18 ff. und 3/2014, S.49 ff.) wurden die für Sicherheits- und Risikobetrachtungen elementaren Begriffe eingeführt, erläutert und gegeneinander abgegrenzt. In diesem dritten Teil werden mit der „Systemdefinition“ und der „Gefährdungsidentifikation“ zwei wesentliche Arbeitsschritte vorgestellt, die der Betreiber einer Eisenbahn, sei es als Infrastruktur- oder als Verkehrsunternehmer, durchzuführen hat, wenn er neue Systeme einführen oder an bestehenden Systemen entsprechend der CSM-Verordnung „signifikante“ Änderungen vornehmen möchte. Ferner werden die drei Risikoakzeptanzprinzipien erläutert, mit denen sichergestellt werden soll, dass neue oder veränderte Systeme einem allgemein akzeptierten Sicherheitsniveau entsprechen.
Common Safety Methods – Teil 3
Grundbegriffe für Sicherheits- und Risikobetrachtungen
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