Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr trat am 3. Dezember 2009 in Kraft und brachte insbesondere hinsichtlich der Haftung für Verspätungen und Zugausfälle sowie für Personenschäden wichtige Neuerungen. Der vorliegende Beitrag stellt dar, welche Rechte die Regelung für die Reisenden im internationalen Verkehr brachte und zieht drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten eine Zwischenbilanz.
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