Eisenbahnverkehrsunternehmen tragen die Verantwortung für die Sicherheit in ihrem eigenen Systembereich. Im Rahmen der Einrichtung und Weiterentwicklung des Sicherheitsmanagementsystems hat ein Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Anhang III, Ziffer 2d der Richtlinie 2004/49/EG „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“, Verfahren und Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen sowie die Anwendung von Maßnahmen zur Risikokontrolle einzurichten. Das Ziel ist, systematisch sicherheitsrelevante Schwachstellen in Systemen und Prozessen des Eisenbahnbetriebes und der Eisenbahntechnik aufzudecken, Gefährdungen zu identifizieren und Anforderungen zur Beherrschung dieser Schwachstellen zu definieren. Darüber hinaus haben Eisenbahnverkehrsunternehmen mit anderen im Eisenbahnsystem tätigen Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikokontrolle zusammenzuarbeiten.
Sicherheit
Unternehmensrisiken und Risikobeherrschung
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